WORTE VERGEHEN, DER SCHMERZ BLEIBT.
Das neue Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung :
“ Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind Unzulässig.”
( Änderung § 1631 Abs.”BGB )